Brandschutz in Unterflur-Systemen
Systembödenrichtlinie
Für brandschutztechnische Maßnahmen in Unterflur-Systemen ist die Muster-Systembödenrichtlinie (MSysBöR) maßgeblich. Diese Richtlinie ist eine Ergänzung zur Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR). Die MLAR beschreibt die brandschutztechnischen Anforderungen bei der Durchführung von Leitungen durch klassifizierte Wände und Decken, die brandsichere Installation in Flucht- und Rettungswegen und Anforderungen an den elektrischen Funktionserhalt. In diesen Geltungsbereichen müssen die drei Schutzziele umgesetzt werden: Brandabschnitte schützen, Fluchtwege sichern und Funktionen aufrechterhalten.
Fokus Flucht- und Rettungswege
Die Systembödenrichtlinie befasst sich hauptsächlich mit der Installation von Unterflur-Systemen in Flucht- und Rettungswegen (siehe auch MLAR, Abschnitt 3.2.1). Aber auch in anderen Räumen eines Gebäudes können brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden bestehen.
Systemböden
Systemböden sind zunächst in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie sowie in notwendigen Fluren und anderen Räumen zulässig. In Sicherheitstreppenräumen sind Systemböden verboten.
Man unterscheidet gemäß Systembödenrichtlinie zwischen Hohlböden und Doppelböden. Während Hohlböden eine gegossene Tragschicht aus Estrich mit einem maximalen Hohlraum von 200 mm aufweisen, bestehen Doppelböden aus vorgefertigten Tragplatten auf einem Ständerwerk.
Gegossene Böden
In Flucht- und Rettungswegen kommen in den meisten Fällen gegossene Böden zum Einsatz. Werden hier Unterflur-Systeme zur Versorgung mit elektrischer Energie eingesetzt, dann müssen diese Kanäle gewisse Anforderungen erfüllen. In diesen Bereichen sind nur Revisionsöffnungen erlaubt.