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Blitzschutzklassen

Blitzschutzklassen und Einteilung

Vor Beginn der Planung eines Blitzschutzsystems muss das zu schützende Objekt in eine von vier Blitzschutzklassen eingeordnet werden. Dabei ist die Wirksamkeit in der Blitzschutzklasse I mit 98 Prozent am höchsten und in der Blitzschutzklasse IV mit 81 Prozent am niedrigsten definiert (siehe Tabelle Gefährdungsparameter). Der Aufwand zum Errichten eines Blitzschutz-Systems (z. B. notwendiger Schutzwinkel, Abstände von Maschen und Ableitungen) ist bei Anlagen der Blitzschutzklasse I höher als bei Systemen der Blitzschutzklasse IV.

VDS-Richtlinie

Die erforderliche Blitzschutzklasse wird durch Abschätzen des Schadensrisikos nach DIN EN 62305-2 (IEC 62305-2) ermittelt, soweit sie nicht durch Vorschriften festgelegt ist. Eine weitere Möglichkeit zum Bestimmen der Blitzschutzklasse bietet die Richtlinie VdS 2010 (Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz), herausgegeben vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Weitere Infos erhalten Sie unter  www.vds.de , über den OBO Kundenservice 0 23 73 / 89-1500 oder auf unserer Webseite.

Gefährdungsparameter in Abhängigkeit der Blitzschutzklassen

BlitzschutzklasseBlitzstromscheitelwert min.Blitzstromscheitelwert max.Einfangwahrscheinlichkeit
I3 kA200 kA98 %
II5 kA150 kA95 %
III10 kA100 kA88 %
IV16 kA100 kA81 %

Blitzschutzklassen in Anlehnung an die Richtlinie VdS 2010

EinsatzbereichBlitzschutzklasse
Rechenzentren, militärische Bereiche, KernkraftwerkeI
Ex-Bereiche bei Industrie und ChemieII
Photovoltaik-Anlagen > 10 kWIII
Museen, Schulen, Hotels mit mehr als 60 BettenIII
Krankenhäuser, Kirchen, Lager, Versammlungsstätten für mehr als 100 bzw. 200 PersonenIII
Verwaltungsgebäude, Verkaufsstätten, Büro- und Bankgebäude mit über 2000 m² FlächeIII
Wohngebäude mit mehr als 20 Wohnungen, Hochhäuser mit über 22 m GebäudehöheIII
Photovoltaik III