Informationen für Hinweisgeber
Die OBO-Gruppe verpflichtet sich, ihre Geschäfte nach den höchsten ethischen und rechtlichen Standards zu führen. Daher wird jeder Verstoß gegen den OBO Verhaltenskodex mit größter Ernsthaftigkeit behandelt.
Das OBO Hinweisgebersystem soll die Mitarbeiter, Führungskräfte, Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten etc. der OBO-Gruppe sowie alle potenziell Betroffenen (alle natürlichen Personen) dabei unterstützen, mögliches Fehlverhalten innerhalb der OBO-Gruppe zu erkennen, zu melden und zu beseitigen und einen sicheren Kanal für Meldungen ohne Angst vor Repressalien bereitzustellen, mit dem Ziel, die Compliance- und Informationskultur innerhalb der OBO-Gruppe zu stärken.
Illegales, unmoralisches oder gesetzeswidriges Verhalten oder Verhalten, das gegen den OBO Verhaltenskodex verstößt und das der betroffene Mitarbeiter oder die betroffene Person nicht aus eigener Kraft abstellen kann, soll einem von der OBO Gruppe benannten Ansprechpartner gemeldet werden. Das Hinweisgebersystem ist jedoch nicht dazu gedacht, sich generell über andere Mitarbeiter zu beschweren oder diese generell zu denunzieren.
Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen sowie dem Schutz der Hinweisgeber und der sie unterstützenden Personen vor meldebedingten Repressalien. Das Hinweisgebersystem steht jedoch insbesondere nicht für allgemeine Beschwerden oder allgemeine Anfragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Kundenservice:
Für Deutschland sind Beschwerden nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: supplychain.complaints@obo.de.
Meldungen sollten nur dann erfolgen, wenn der Hinweisgeber in gutem Glauben davon ausgeht, dass die von ihm mitgeteilten Tatsachen zutreffend sind. Der Hinweisgeber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt ist, dass eine gemeldete Tatsache unwahr ist. Im Zweifelsfall soll der Sachverhalt nicht als Tatsache, sondern als Vermutung, Wertung oder Behauptung anderer Personen dargestellt werden. Meldungen in gutem Glauben haben keine Repressalien zur Folge.
Interne Meldungen können von Hinweisgebern bei den folgenden zuständigen Stellen eingereicht werden:
Dr. Máté Ferenc Smelka
Compliance Officer International
OBO BETTERMANN Hungary Kft.
H-2347 Bugyi, Alsóráda 2.
E-Mail: compliance@obo.de, oder smelka.mate@obo.hu
Mobil: +36 20 490-2967
Telefon: +36 29 349-708
oder,
Sascha Hesse
Rechtsanwalt (Compliance Officer Proxy)
OBO BETTERMANN Holding GmbH & Co. KG
Deutschland
Hüingser Ring 52, 58710 Menden (Sauerland)
E-Mail: compliance@obo.de, oder sascha.hesse@obo.de
Mobil: +49 151 11432833
Telefon: +49 2373 89-1232
Meldungen über Verstöße sind an keine bestimmte Form, oder Sprache gebunden. Informationen über Verstöße können vom Hinweisgeber in der Muttersprache des Landes, aus dem sie stammen, eingereicht werden; die zuständige Stelle sorgt für die Übersetzung und die Kommunikation in der Muttersprache des Hinweisgebers. Die Meldungen können insbesondere persönlich, fernmündlich, in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) abgegeben werden. Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung empfehlen wir die Abgabe per E-Mail. Um eine vertrauliche Bearbeitung von postalischen Hinweisen zu gewährleisten, bitten wir, den Adresszusatz „VERTRAULICH - OBO-Hinweise“ zu verwenden. In den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften können besondere formale Anforderungen an die Meldungen gestellt werden, deren Einhaltung über die Bestimmungen dieser Richtlinie hinausgehen kann. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.
Die OBO-Gruppe erfüllt ihre Verpflichtungen aus den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 (GDPR) und den nationalen Umsetzungsgesetzen, und behandelt alle Informationen über Verstöße, unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt, mit besonderer Vertraulichkeit und in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen über das Hinweisgebersystem finden Sie in der OBO Hinweisgeberrichtlinie.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Hinweise.
Ihr OBO-Hinweisgeber-Team