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Wichtige Maßnahmen

Um einen umfassenden Schutz der PV-Anlage zu gewährleisten, müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Die lokale Erdung (PAS) muss mit dem Hauptpotentialausgleich (HPAS) verbunden werden.
  • Potentialausgleichsleiter müssen eng und parallel zu den DC-Leitungen verlegt werden.
  • Datenleitungen müssen in das Schutzkonzept mit einbezogen werden.

Vier Schritte für umfassenden Schutz von Photovoltaik-Anlagen

  • Schritt 1: Trennungsabstand prüfen
    Kann der geforderte Trennungsabstand nicht eingehalten werden, müssen die metallenen Teile blitzstromtragfähig miteinander verbunden werden.
  • Schritt 2: Schutzmaßnahmen prüfen
    Beispiel: Maßnahmen zum Blitzschutz-Potentialausgleich werden auf der DC- und AC-Seite eingesetzt, z. B. Blitzstromableiter (Typ 1)
  • Schritt 3: Datenleitungen einbeziehen
    Datenleitungen müssen in das Schutzkonzept mit einbezogen werden.
  • Schritt 4: Potentialausgleich durchführen
    Am Wechselrichter muss ein lokaler Potentialausgleich durchgeführt werden.

Trennungsabstand bei Photovoltaikanlagen

Die Blitzschutz-Anlage muss im Trennungsabstand (s) nach DIN EN 62305 zu den Teilen der PV-Anlage errichtet werden. In der Regel ist ein Trennungsabstand (s) = Sicherheitsabstand von 0,5 m bis 1 m ausreichend.

Klimaanlagen, elektrische Sensoren und Photovoltaik-Anlagen sind Beispiele für Dachaufbauten, bei denen der Trennungsabstand eingehalten werden muss. Dieser Abstand ist notwendig, um gefährliche Funkenbildung und Teilblitzströme zwischen der äußeren Blitzschutz-Anlage und den metallischen Gebäudeteilen sowie Elektrogeräten zu vermeiden. Gerade bei der Nachrüstung von PV-Anlagen ist dies aufgrund der baulichen Situation häufig nicht möglich. Die sichere Lösung:  Das hochspannungsfeste, isolierte isCon®-System von OBO. Mit der isCon®-Leitung kann ein Trennungsabstand von 0,75 m in der Luft sowie 1,5 m bei festen Baustoffen sicher eingehalten werden.

Wenn der Trennungsabstand nicht eingehalten werden kann

Kann der Trennungsabstand nach VDE 0185-305-3 (IEC/ EN 62305-3) aus baulichen Gründen nicht eingehalten werden, muss die PV-Anlage über geprüfte Bauteile blitzstromtragfähig mit 16mm2 CU oder 25mmAlu in die Blitzschutzanlage eingebunden werden. Blitzschutzbauteile zur Verbindung müssen nach VDE 0185-561-1 (IEC/ EN 62561-1) geprüft sein. In diesen Fällen sind auch auf der DC-Seite Überspannungsschutzgeräte vom Typ 1 (class I) oder Kombiableiter vom Typ 1+2 (class I+II) erforderlich, da Blitzströme im Gebäude nicht beherrschbar sind.

Der hierdurch erreichte, notwendige Blitzschutz-Potentialausgleich verbindet alle metallischen und elektrisch leitfähigen Komponenten der Anlage samt Erdungssystem mit dem normativen Blitzschutzsystem. Nach VDE 0185-305 Teil 3 und 4 (IEC/ EN 62305-3, -4) sind hierbei Überspannungsschutzgeräte (SPDs) Typ 1 (class I) oder Kombiableiter Typ 1+2 (class I+II) für die ins Gebäude führenden Leitungen einzusetzen.   Dies gilt sowohl auf dem Dach- als auch auf dem Erdniveau, für die AC- genauso wie für die DC-Seite des PV-Stromversorgungssystems.

Ausschlaggebend für die Frage nach der Notwendigkeit von Überspannungsschutzmaßnahmen sind die DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) sowie die DIN VDE 0100-712 (VDE 0100-712).

Position der Fangmasten

Die Fangmasten oder Fangstangen sind so zu positionieren, dass es zu keiner Verschattung der Photovoltaik-Module kommt. Denn ein Kernschatten reicht aus, um Leistungseinbußen für den gesamten String nach sich zu ziehen. Nach VDE 0185-305-3, Bbl. 5 muss eine Fangstange mindestens 108 x Durchmesser vom Modul entfernt stehen. Dabei ist zu beachten, dass das Photovoltaik-System sich weiterhin im Schutzbereich der Fangstangen befinden muss. Mit dem hochspannungsfesten, isolierten isCon® – System von OBO kann der Trennungsabstand sicher eingehalten werden.

Umfassendes Sortiment für den Potentialausgleich

OBO Bettermann bietet ein umfassendes Sortiment an Produkten für den Potentialausgleich bei Photovoltaikanlagen

Überzeugen Sie sich selbst. 

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